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Besteht Helmpflicht auf einem Elektroroller?

Tausend Rollerhelm

Der Elektroroller ist Teil dessen, was man EDPM nennt: die neuen motorisierten persönlichen Mobilitätsgeräte, ebenso wie die Monowheels, Segways und Hoverboards (wir sprechen auch von NVEI – New Individual Electric Vehicles ). Diese neue Kategorie individueller Transportmittel, die mit der Verordnung vom 23. Oktober 2019 in die Straßenverkehrsordnung eingeführt wurde , unterliegt ganz besonderen Vorschriften.


Wie wäre es mit dem Tragen eines Helms? Ist es für einen Elektroroller Pflicht? Die Antworten hier!

Ist das Tragen eines Helms auf einem Elektroroller Pflicht?


Laut der Website Service-Public.fr gelten folgende Regeln für das Tragen eines Helms auf einem Elektroroller:


  • In geschlossenen Ortschaften , auf Grün- und Radwegen gilt: Das Tragen eines Helms auf einem Elektroroller ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen.

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften : Auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h besteht eine Helmpflicht für Elektroroller (sofern der Verkehr auf diesen Straßen von der örtlichen Behörde zugelassen ist).

Warum besteht auf einem Elektroroller keine Helmpflicht?


Sie sollten wissen, dass ein Elektroroller eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Das Risiko schwerer Verletzungen bei Stürzen, Kollisionen oder Notbremsungen ist daher nicht zu vernachlässigen. Der Helm ist zwar keine Pflicht, aber auf einem Elektroroller dennoch unverzichtbar.


Wenn es bis heute keine strengen Vorschriften gibt, besteht unter anderem die Befürchtung, dass die Helmpflicht die Benutzer von der Nutzung des Elektrorollers abhält und stattdessen umweltschädliche Fahrzeuge wie das Auto nutzt. Der Elektroroller hat den Vorteil, dass er ein umweltfreundliches Transportmittel ist und einer umweltbewussten Mobilität dient.


→ Gut zu wissen : Beim Radfahren ist das Tragen eines Fahrradhelms für Kinder unter 12 Jahren (egal ob Beifahrer oder Fahrer) Pflicht. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung droht dem erwachsenen Fahrer oder der Begleitperson ein Bußgeld von 135 € . Auch für Speedbikes, also Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h fahren können, besteht Helmpflicht. Statten Sie Ihr Kind jetzt mit einem unserer Kinderhelme aus.

Weitere Pflichten für Elektroroller


Die meisten Verkehrssicherheitsregeln für die Nutzung von Elektrorollern ähneln denen für die Nutzung von Fahrrädern, weisen jedoch trotz allem einige Besonderheiten auf.


Sie sollten wissen, dass Benutzer motorloser Roller als Fußgänger gelten und wie Benutzer von Skateboards und Rollerblades auf dem Gehweg fahren müssen. Hingegen müssen alle elektrischen Fortbewegungsgeräte wie Elektroroller, Monowheels, Segways, Hoverboards, Segways oder Elektrofahrräder auf einem Radweg (sofern vorhanden) oder auf der Fahrbahn fahren.


Wenn Sie einen Elektroroller fahren, egal ob in der Stadt oder außerhalb städtischer Gebiete, ist Folgendes obligatorisch:


  • über 12 Jahre alt sein
  • Beachten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit während Ihrer Fahrt: 25 km/h
  • bestimmte obligatorische Ausrüstungsgegenstände am Roller zu haben: eine Hupe, Bremsen, Vorder- und Rücklichter, reflektierende Vorrichtungen am Heck und an den Seiten.
  • Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab, um Schäden abzudecken, die anderen zugefügt werden
  • keinen Beifahrer zu befördern (auf dieser Maschine darf sich nur eine Person aufhalten)
  • Es ist verboten, auf dem Gehweg zu fahren (es sei denn, Sie halten den Elektroroller beim Gehen in der Hand)
  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder nach der Einnahme von Betäubungsmitteln

In der Stadt ist es Pflicht:

  • auf Radwegen fahren. Wenn keine vorhanden ist, können Sie weiterfahren:
    • Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
    • Fußgängerzonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h (ohne störende Fußgänger)
  • nachts oder bei unzureichender Sicht am Tag retroreflektierende Kleidung oder Accessoires zu tragen
  • Es ist verboten , Ohrhörer oder Kopfhörer zu verwenden und Ihr Telefon zu benutzen, während Sie es in der Hand halten.

Außerhalb von Städten ist es obligatorisch:

  • zum Fahren auf Radwegen oder Grünwegen
  • Wenn das Fahren auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zulässig ist, müssen Sie:
  • Tragen Sie einen Elektrorollerhelm
      • Sie rüsten sich mit einer Warnweste aus
      • Fahren mit eingeschalteten Positionslichtern

    Die meisten Elektroroller sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschränkt . Wenn Ihr Elektrofahrzeug diese Geschwindigkeit jedoch überschreiten kann, müssen Sie es durch eine digitale Meldung beim Innenministerium oder bei der Präfektur genehmigen lassen. Anschließend erhalten Sie ein Nummernschild zur Anbringung am Roller.
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    Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Pflichten bei einem Elektroroller?

    Im Folgenden finden Sie die jeweiligen Sanktionen bei Nichteinhaltung der oben genannten Pflichten:


    • 1.500 € Bußgeld, wenn Sie einen ungebremsten und nicht zugelassenen Roller fahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 25 km/h überschreiten kann
    • 150 € Bußgeld bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (bei ungebremstem Roller)
    • 35 € Bußgeld bei:
      • Nichteinhaltung der Verkehrsregeln
      • Beförderung eines Passagiers
      • Nutzung der Elektromaschine durch ein Kind unter 12 Jahren
      • das Fehlen von Vorder- und Rücklichtern und Hupe
      • das Fehlen einer retroreflektierenden Weste bei Nacht oder bei unzureichender Sichtbarkeit am Tag.
    • 3.750 € Bußgeld bei Nichtunterzeichnung einer Haftpflichtgarantie
    • 135 € Bußgeld bei:
      • Verkehr auf den Gehwegen (sofern nicht vom Rathaus genehmigt oder wenn der Roller in der Hand des Fußgängers gehalten wird)
      • Tragen von Kopfhörern während der Fahrt

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